Rechtliche Vorschriften für den Modellflug


Das Wichtigste in Kürze:

Das Fliegen über 100 Metern benötigt eine Aufstiegserlaubnis oder einen Kenntnisnachweis

Der Kenntnisnachweis kann online beim DMFV abgelegt werden

Das Mindestalter für den Kenntnisnachweis beträgt 14 Jahre, andernfalls ist ein Flugleiter des Vereins als Aufsichtsperson erforderlich

Ab einer Startmasse von mehr als 250 Gramm muss an sichtbarer Stelle Name und Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät angebracht werden. Schilder dafür gibt es im DMFV-Shop

Um mit einer Videobrille fliegen zu dürfen, darf das Gewicht des Modells nicht mehr als 250 Gramm betragen, andernfalls muss eine weitere Person das Modell ständig in Sichtweite behalten

Modelle die mittels Videobrille geflogen werden, dürfen nicht höher als 30 Meter fliegen Jede Art von Modellfliegen bei Nacht ist zukünftig erlaubnispflichtig

Das Fliegen über Menschenansammlungen ist generell verboten ausführliche Informationen